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Sagt mal,ab wann müssen Auslandsspesen gezahlt werden und wenn die der Chef nicht zahlt, können die vom Finanzamt eingeholt werden und wie weise ich nach,dass ich im Ausland war.
Wurde das gefragt und konnte in überhaupt nicht helfen.
Hoffentlich könnt ihr mich,was das Thema Spesen angeht, aufklären.
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 18:50von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Dani
1. der Chef muss keine Spesen bezahlen, das ist freiwillig.
2. wenn er bezahlt, muss er keine Auslandsspesen bezahlen, er kann dann auch die Auslandsspesen nehmen.
3. das Finanzamt erkennt nur D Spesen an.
4. jeder, der Spesen bekommt, muss eine Spesenaufstellung schreiben, die gibt er ja ab mit seiner Unterschrift. Normalerweise müsste er bei der Auszahlung eine Kopie davon erhalten, so habs ich immer gemacht
Ahaaaaaaaaaa, bei ihm im Geschäft ist grad ein riesen Theater.
Ein paar der neuen Fahrer machen ein riesen Geschrei,weil der Chef keine Auslandsspesen bezahlt.
Sie sind jeden Tag für ein paar Stunden in der Schweiz und wollen dafür Auslandsspesen.
Und da war nun die Frage ob es da eine Handhabe gibt.
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 19:47von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Dani hier mal die Auslandsspesensätze:
>>>> Auslandsspesensätze>>>> klick
Beispiel Schweiz:
um min. 14 Euro Spesen zu erhalten, muss er min. 8 Std. in der CH verbringen....
Gilt bei Abrechnung der Spesen nicht auch generell der Ort der Fahrtbeendigung?
Bsp.: Start in Singen, kurzer Trip nach Zürich, weiter nach Stuttgart. = Deutsche Spesen oder?
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 20:26von Großer • | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte
Zitat von LB141
Gilt bei Abrechnung der Spesen nicht auch generell der Ort der Fahrtbeendigung?
Bsp.: Start in Singen, kurzer Trip nach Zürich, weiter nach Stuttgart. = Deutsche Spesen oder?
meines Wissensstands nach: JA...
Faustregel:Da wo ich meine Tagesruhezeit mache...den Spesensatz gibt es...
Hättest du in Zürich die Tour beendet,dann gäbe es Schweizer Spesen
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 20:28von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Benni nicht unbedingt...aber dein Beispiel sagt es schon: Kurztripp nach Zürich...da ist er nicht min. 8Std.
in dem Land, in dem du dich am längsten aufhälts...ist maßgebend. Als Beispiel:
Bühl - Paris - Bühl. Nach Adam Riese bist du länger in France, als in D Als France - Spesensatz da wären das min. 24 Std.
Wichtig ist das Ausfüllen des Spesenzettels:
als Beispiel:
Tour:Stuttgart - Paris
Abfahrt Stuttgart 4Uhr - Ankunft (Strasbourg -Grenze) 6 Uhr-----keine Spesen
Strasbourg 6 Uhr- Paris 00:00 uhr = Spesen...
Also sprich, wenn du Hechingen-Zürich-Hechingen-Zürich fährst und dann in Zürich übernachtet bekäme er Spesen, wenn der Chef die zahlen würde.
Würde er aber wieder raus fahren, dann eben nicht.
Und der Chef ist nicht verpflichtet diese Spesen zu zahlen
Du, Klaus stört das weniger, da er eh seltenst in der Schweiz pennt. Zu 97% ist er in D.
Aber einige seiner Kollegen machen da den riesen Terz und er wollte nur mal wissen wie das eigentlich ist.
Lach,Klaus kann sich über seinen Chef und die Arbeit nicht wirklich beklagen.
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 22:06von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Zitat von Dieselchen
Du, Klaus stört das weniger, da er eh seltenst in der Schweiz pennt. Zu 97% ist er in D.
Aber einige seiner Kollegen machen da den riesen Terz und er wollte nur mal wissen wie das eigentlich ist.
Lach,Klaus kann sich über seinen Chef und die Arbeit nicht wirklich beklagen.
DANN ist ja gut
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 22:14von Großer • | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte
Wieso kann man nicht die Auslandsspesen vom Finanzamt wieder bekommen???
Ich muß gestehen,das letzte mal hab ich vor 5 Jahren nen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht...
hatte monatliche Tourenaufstellung mit eingereicht,sowie gleich eine Berechnung der fehlenden Ausgleichsumme zu den Auslandsspesen(Beispiel:1 Tag Italien 24,-Euro erhalten...Anspruch 38,-Euro...14 Euro noch zu bekommen)
Damals hab ich die fehlenden Spesen bekommen...
Hat sich da etwas geändert im Steuerrecht????
RE: Auslandsspesen
in Fragen rund um den Beruf 12.03.2012 22:24von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
gute Frage Stefan.....aber ich kann mich nicht dran erinnern, dass das FA. jemals Auslandsspesen erstattet hätte. Das FA. hält sich an die D-Spesensätze, selbst die sind denen ein Dorn im Auge. Wenns nach denen ginge, gäbe es für die Fahrer gar keine. Selbst erlebt, bei ner Lohnsteuerprüfung.
Es ist auch so, wenn du im Jahr als Beispiel 5000,-- an Lohnsteuer abgeführt hast, kannst du keine 5500,-- Erstattung zurück erhalten.
Noch ein Wort zu den Arbeitgebern: die drücken sich seit ein paar Jahren, Spesen zu bezahlen, aus dem einen Grund: bis 1998 konnte der AG von den Spesen 11,6 % Vorsteuer beim Finanzamt abziehen, das wurde aber abgeschaft.
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