in Fragen rund um den Beruf
06.03.2012 08:57
von
Großer
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Mal als Ergänzung zur LuRz...da nicht ganz unwichtig... Eine im LKW verbrachte Wochenruhezeit ist immer eine verkürzte Ruhezeit,egal,wie lang sie ist... man muß zwar keine Stunden nachholen,da aber 2 verkürzte Wochenruhezeiten aufeinander folgend nicht zulässig ist,muß die nächste Wochenruhezeit eine komplette sein... Hier mal der Textauszug aus der VO 561/2006: Ruhezeit –gem. Art. 8 VO (EG) Nr. 561/2006Eine tägliche Ruhezeit kann verlängert werden, so daß sich eine regelmäßige wöchentliche Ruhezei toder eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ergibt.Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt. Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit(45 Std.)kann nicht im Fahrzeug verbracht werden.Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.
in Fragen rund um den Beruf
06.03.2012 09:15
von
Großer
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Zitat von Purzelheißt also, dass 1 Woche draußen u. die nächste muss dann zuhause verbracht werden, also auch nicht im Hotel (oder Freundin). Oder seh ich das falsch
Ich frag deshalb, weil ich mich mit dem nicht mehr auseinander setzen muß.
Im Hotel ist ja nicht im LKW,also zählt die dann auch als komplette Wochenruhezeit... allerdings braucht man dann einen Nachweis... bis jetzt wird da aber noch wenig drauf geachtet...und in Deutschland eigentlich garnicht... da man beim Digitacho ja nur "Ende Land" + "Beginn Land" eingibt...und nicht den Ort,wo man dann steht...kann man immer(bzw.meistens) glaubwürdig sagen,das man zu Hause war...
in Fragen rund um den Beruf
06.03.2012 09:18
von
Purzel
• Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Haaaaaa..........da hatte ich 2006 also doch Recht . Mein damaliger Chef meinte, die Ruhezeit im LKW, wenn er nicht bewegt würde, wäre ok, man bräuchte nicht ins Hotel oder ähnliches.
in Fragen rund um den Beruf
06.03.2012 09:38
von
Großer
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Und im Ausland gibt es noch andere Sachen zu beachten... In Südspanien gilt die Tagesruhezeit im LKW nur dann,wenn im LKW ne Standklima ist...hab ich zumindest so gehört... was bei den dortigen Temparaturen ja auch Sinn macht...