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Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 28.01.2012 18:35von Jackmigger • | 242 Beiträge | 78 Punkte
Auf die Schnelle fand ich erst mal das hier:
Opfer“ der italienischen Justiz wurde kürzlich ein österreichischer Transportunternehmer in der Nähe von Udine: Es handelte sich um einen Überstellungstransport der von der Polizei wegen Überlänge gestoppt wurde. Der Frächter, kontaktierte Service 24 Austria um die Bußgeldauszahlung von rund € 900,--abzuwickeln, dabei stellte sich jedoch heraus, dass dem Fahrer zusätzlich zur von der Polizei eingeforderten Strafe, für einen Monat der Führerschein entzogen und der LKW bei einem für solche „Fälle“ vorgeschriebenen Depot sichergestellt wurde. Dem noch nicht genug – die Verwahrung bei diesen Depots kann sich bis zu 2 Monate hinausziehen (solange bis ein gerichtliche Entscheidung vorliegt) Die Standkosten belaufen sich auf täglich ca. € 100,--
Fazit: Der um 70 cm zu lange Transport wird dem Frächter ca. € 7.000,--, den Ausfall eines Trucks für ca 2 Monate, Ausfall des Fahrers für gut 1 Monat, bestimmt eine Menge Ärger ......und wahrscheinlich auch das ein oder andere graue Haar kosten!
RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:04von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte
Zitat von Steelliner
Selbstverständlich wird in D der Stapler zur Zuglänge dazugerechnet.Wer erzählt denn was anderes?
soweit ich weis sind das auf- und anbauten die nicht zur zuglänge gerechnet werden!!!
eine ladebordwand zB... zählt auch nicht zur zug/fahrzeug länge (jedenfalls hier in D)
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RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:06von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
In D kannste aber 1 Meter hinten raus haben ohne Probs...ab 1Meter muss es gekennzeichnet sein....
aber in anderen Ländern gelten andere Regeln....
in Polen wollen sie ab 0,5m das hinten eine rotweisse Warntafel angebracht ist....
ich weiss es nur in Bezug auf Italien nicht genau...
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RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:10von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Hab hier mal was gefunden:
http://www.lkw-auskunft.com/info/abmessungen_2.html
RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:22von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
ich hab jetzt mehrere Seiten durch...und alle sagen eins aus:
Halt STOP
Mit herausragender Ladung darf in Italien überhaupt nicht gefahren werden!!!!!!!
Da brauchst du Gelbe Rundumleuchten auf dem LKW und hinten am Auflieger und du brauchst Genehmigungen für SONDERTRANSPORT
Das heißt du darfst nur 60KM/H auf der Autobahn fahren!!!
Bitte erkundige dich genau bevor du los fährst.
Ich habe 7Jahre beim Österreicher nur Italien gefahren und wir hatten extra für solche Transporte extra Genehmigungen.
Kann sein das sich da was geändert hat, aber 2005 war es noch so.
Alles was über die "normale"Länge heraus ragte war ein SONDERTRANSPORT in Italien und dafür hat man extra Genehmigungen gebraucht.
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RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:32von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
noch mals auf das Prob von Uwe zurück zukommen, wegen T2 ausstellen:
der T2-Aussteller hat nur eines zu interessieren: Darf er für das Ladegut ein T2 ausstellen? ob der Zug zu lange, zu breit usw.ist, muss er nicht berücksichtigen. Was er ins T2 eintragen muss, ist die Anzahl, Packstück ( Coil, Palette, lose) vorhandene Papiere zum Ladegut, wie CMR, Lieferschein, Rechnung, Kennzeichen des Zugfahrzeugs u. Anhängers bzw. Aufliegers. Absender, Empfänger u. evtl. Zollplombe mit Nr., falls vom Absender verplomb wurde oder die vom T2 Aussteller. Ich hatte z.B. für div. Gut auch Plomben zur Verfügung. Ganz wichtig natürlich die Bezeichnung der Ware.
RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:39von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
Schau mal hier rein...
ist ein Begleitservice für LKW...
Italien...KLICK
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RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:39von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte
das habe ich noch gefunden:
Heckmontierte Mitnahmestapler bei LKWs. Insbesondere bei LKW´s die den Stapler nicht am Auflieger haben, sondern am Heck eines Zentralachsanhängers ( Tandemhänger ) mitführen. Infolge der Zunahme dieser Fahrzeugeinheiten kommt es immer öfters zu Unfällen, die durch die negative Stützlast, insbesondere bei Leerfahrten, verursacht werden. Denn durch die negative Stützlast wird das Fahrverhalten durch die extreme Hecklast ( 2 to Eigengewicht eines Mitnahmestaplers ) verursacht. Dieses Gewicht drückt auf die starre Deichsel, was dazu führt, daß das Heck des Zugfahrzeuges entlastet wird und damit die Bodenhaftung nicht optimal ist, was gerade bei Regen oder Schnee zu einem Ausbrechen der Fahrzeugeinheit führen kann. Die Fahrzeughersteller versuchen diesem Problem durch eine Liftachse oder eine Achsversetzung nach hinten beizukommen, um einen Ausgleich der negativen als auch der positiven Stützlast herbeizuführen. Wenn die Stützlast nicht stimmt ist die Sache bußgeld - und punktebewehrt ( 50 € und 3 Pkte ), wobei jedoch die subjektive Vorhersehbarkeit eine Rolle spielt.
weiter.... und Quelle
aber alles nur für D
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RE: Mitnahmestapler
in Fragen rund um den Beruf 29.01.2012 17:49von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
ich bin ja Überlänge gefahren in Italien...
aber wir hatten ja auch die jährliche Ausnahmegenehmigung dabei...
hab die nie genau gelesen...(kann kein italienisch)...sondern nur auf die Daten geachtet ob alles passt..
wir sind 18,75 Standard gefahren....alles darüber mit Genehmigung in der EU...
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