Zitat von rumtreiber im Beitrag #2
Den Satz, das die Polizei die Haftung erst prüfen muss verstehe ich nicht.
Fa und Disponent der angeordnet hat dort zu Brücken müßten den Schaden privat ersetzen und volle Punktzahl in FL
Zitat
.....Der 73-jährige Mann aus dem Raum Wiesbaden hatte sich im Industriegebiet Lindig offenbar verfahren.
Unbeleuchtet am Straßenrand
In dem Industriegebiet in Kleinostheim neben der A3 treffen sich regelmäßig Lastwagenfahrer, um dort ihre Wechselbrücken auszutauschen. Dazu werden an den Containern Stützen heruntergeklappt. Normalerweise rangieren die Lkw dann gleich, tauschen die Wechselbrücken und fahren weiter. In diesem Fall blieb aber eine Wechselbrücke für längere Zeit unbeleuchtet am Straßenrand stehen. Die Polizei muss nun prüfen, ob die betreffende Spedition dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Der hatte sich verfahren, ist wohl die eine Tatsache. Anderseits gibt es Stellen, wo gebrückt wird.
Brücke ist unbeleuchtet, auch eine Tatsache. Was ich auf dem Bild vermisse... Reflektoren, Begrenzungen an der Brücke,
irgendet was, was erkennen läßt, welchen Umfang das Hindernis hat. Selbst an Stellen im Industriegebiet, wo gebrückt wird,
müssen diese Monster doch irgendwie abgesichert sein. Wenn sie stehenbleiben, man sieht sie sonst im letzten Augenblick,
oder eben, wie hier, nicht. Mir fehlen Sicherungen auf dem Bild, denke, dass die Spedi dafür haften muss. Aber im DE-Bürokratismus
wird das eben erst geprüft. Was für uns logisch erscheint, muss nicht logisch sein.????