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15.03.2012 10:38
von
Purzel
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Urteil der Woche: Kein Schadenersatz bei Kollision mit Anhänger
Wenn Fahzeug und Anhänger ohne Außeneinwirkung kollidieren, zahlt die Versicherung nicht
Vergrößern Wenn Fahzeug und Anhänger ohne Außeneinwirkung kollidieren, zahlt die Versicherung nicht
Karlsruhe. Tritt ein Schaden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug auf, sind wechselseitige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Dies sehen laut dem Landgericht Karlsruhe die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor. Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass Zugfahrzeug und gezogenes Fahrzeug bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind. Die Versicherung kommt weder für die ziehende noch für die gezogene Einheit auf, wenn keine besondere Ursache wie ein Unfallereignis oder dergleichen für das Herausspringen der Anhängerkupplung vorliegt.
In dem verhandelten Fall holte der Kläger seinen Wohnwagen mit dem Zugfahrzeug eines anderen Fahrzeughalters aus dem Winterquartier. Ohne ersichtliche Ursache löste sich plötzlich die komplette Anhängerkupplung des Wohnwagens von dem Zugfahrzeug. Beim Abbremsen fuhr der Wohnwagen auf und wurde dabei erheblich beschädigt. (ctw)
Landgericht Karlsruhe Urteil vom 07.12.2011 Aktenzeichen: 1 S 88/11
eigentlich logisch.....fahren 2 von der gleichen Firma in Convoi u. der Hintere knallt dem Vorderen hinten rein, zahlt auch keine Versicherung. Leider selbst erlebt
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15.03.2012 10:56
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LB141 (gelöscht)
Zitat von Purzel
eigentlich logisch.....fahren 2 von der gleichen Firma in Convoi u. der Hintere knallt dem Vorderen hinten rein, zahlt auch keine Versicherung. Leider selbst erlebt
Da kann dann aber was nicht gestimmt haben. Lt. allg. Haftpflichtbedingungen ist dies ein ganz normaler Versicherungsfall. Allerdings eben nur unter normalen Bedingungen.
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15.03.2012 11:01
von
Purzel
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neee Benni...überleg mal: du hast 2 PKW`s auf dich zugelassen, du fährst mit dem Vorderen, ein Andrer dir hinter her u. knallt dir hinten rein. Versicherung zahlt nicht, soooo uns passiert mit 2 LKW`s. Der hintere Schrott u. der Hänger von Vordermann auch
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15.03.2012 12:29
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LB141 (gelöscht)
Auch wenn der Halter gleich ist, waren es ja verschiedene Fahrzeugführer. Naja, ihr werdet euch ja sicherlich anwaltlich beraten lassen haben... Dann solls wohl so sein.
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15.03.2012 12:31
von
Purzel
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Zitat von LB141Auch wenn der Halter gleich ist, waren es ja verschiedene Fahrzeugführer. Naja, ihr werdet euch ja sicherlich anwaltlich beraten lassen haben... Dann solls wohl so sein.