2012-02-14 Ein Lkw-Fahrer ist nicht verpflichtet, jeweils vor Beginn seiner Fahrten alle Bremsscheiben ,,durch gezielten Blick durch die Löcher in den Felgen" auf Mängel zu prüfen.
Das Oberlandesgericht Celle: Eine solche Pflicht würde die ,,Sorgfaltsanforderungen an Lastzugfahrer überspannen". Falls Felgenlöcher überhaupt vorhanden seien, sei eine Sichtkontrolle stark von deren Größe und Lage abhängig, so die Richter. Auch von der Ergiebigkeit derartiger Sichtkontrollen" sind sie nicht recht überzeugt. Sie sei relativ gering, ,,zumal ein großer Anteil der Bremsscheibe jeweils durch den Bremssattel verdeckt" sei und das Fahrzeug, um auch diesen Bereich sehen zu können, zunächst bewegt werden müsste. Eine ,,Pflicht zur Sichtkontrolle" sei dann im Vergleich zu ihrem Nutzen unzumutbar. Es sei denn, es habe sich für den Fahrer aufdrängen müssen, die Bremsen zu prüfen (OLG Celle, 311 SsRs 138/08).
(Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)
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