Verkehrsgerichtstag: Angehörige von Verkehrstoten sollen Schmerzensgeld bekommen
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29.01.2012 21:20
von
Purzel
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Verkehrsgerichtstag: Angehörige von Verkehrstoten sollen Schmerzensgeld bekommen
Goslar. In Deutschland sollen künftig nicht nur überlebende Opfer von Verkehrsunfällen Schmerzensgeld erhalten, sondern auch Angehörige von Verkehrstoten. Diese Forderung an den Gesetzgeber beschloss am Freitag der 50. Verkehrsgerichtstag (VGT). Schmerzensgeld vom Unfallverursacher solle selbst dann fließen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachgewiesen ist.
Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kinder sollen Anspruch haben
Anspruch auf finanzielle Entschädigung sollten Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder der Todesopfer bekommen, forderten die Experten. Die Zahlung sei nicht nur ein Symbol für das Mitempfinden mit dem seelischen Leid der Hinterbliebenen. Es könne auch ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln.
Nach Auffassung von Bundespräsident Christian Wulff, der zum Jubiläums-Verkehrsgerichtstag in den Harz gekommen war, würde das Recht mit einer Schmerzensgeld-Regelung für nächste Angehörige "um eine menschliche Dimension" erweitert.
RE: Verkehrsgerichtstag: Angehörige von Verkehrstoten sollen Schmerzensgeld bekommen
in Neuigkeiten - Aktuelles
30.01.2012 12:12
von
Gelöschtes Mitglied
Finde ich richtig.
Freitag ist ein Bekannter während seiner Arbeitszeit Lebensgefährlich verletzt wurden, weil einer aus dem Gegenverkehr meinte noch überholen zu müssen. Sind beide frontal zusammen. Nach Auskunft der Ärzte wird er es wohl nicht schaffen - massive Kopfverletzungen. So nun hat er Frau und 2 kleine Kinder 7 und 10, das zu der Verzweiflung nun auch finanzielle Probleme dazukommen, kann sich jeder denken. Daher finde ich es mehr als korrekt, wenn die Familie im Falle des Falles zu mindestens durch einen Faktor entlastet wird.