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Änderung der Sozialvorschriften
Angriff auf die Ruhezeiten
Kaum tritt das deutsche Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, in Kraft, da droht ein politischer Winkelzug: Die EU-Kommission will mehr verkürzte Ruhezeiten erlauben.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, ist nun nach nationalen Gesetzen in Belgien, Frankreich und den Niederlanden auch in Deutschland verboten. Der Bundesrat bestätigte Ende März eine entsprechende Klarstellung im Fahrpersonalgesetz. Dieses Verbot erregt auch bei vielen deutschen Fahrern Unverständnis. Doch in Zusammenhang mit den politischen Winkelzügen, die offenbar bei der EU-Verkehrskommission in Brüssel geplant sind, steht wohl ein Generalangriff auf das gesamte Konstrukt der Ruhezeiten in der EU-Verordnung 561/2006 bevor. Dieser könnte die nationalen Schritte gegen das zunehmende Sozialdumping nicht nur aushebeln, sondern das bestehende Nomadentum vieler Fahrer aus Mittel- und Osteuropa (MOE), das dadurch eigentlich bekämpft werden soll, im Sinne der Wirtschaft und zum Nachteil der Fahrer legalisieren.
Bislang gilt für die Reihenfolge der reduzierten und regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten eine einfache Faustregel. Nach einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden kann in einem definierten Zwei-Wochen-Zeitraum eine reduzierte Ruhezeit von 24 Stunden folgen, dann wieder eine regelmäßige.
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