Hauptuntersuchung 2012
Neue Regeln beim TÜV
2012 gibt es für die Hauptuntersuchung beim TÜV einige Änderungen. Die neuen Regeln treten voraussichtlich im April in Kraft. Der Bundesrat muss der Gesetzesnovelle noch zustimmen. Dies gilt allerdings als Formsache.
Der MangelbaumWenn das Auto auf die Hebebühne fährt, zückt der Sachverständige ab April eine neue bundesweit einheitliche Liste, den so genannten Mangelbaum. Danach werden viele Mängel nicht mehr als gering, sondern gleich als erheblich bewertet. Dazu gehören zum Beispiel Mängel in der Beleuchtungseinrichtung. Bisher lag es im Kulanzbereich des Sachverständigen, ein kaputtes Birnchen oder ein zu hoch eingestelltes Abblendlicht als geringen Mangel zu bewerten. Ergebnis: Man bekam seine Plakette. In Zukunft ist das Auto auch bei geringen Mängeln durchgefallen!
Der PrüfungsterminAlle zwei Jahre ist die Hauptuntersuchung fällig. Neu festgelegt wird nun der Zeitpunkt, wann die Frist zu laufen beginnt. Die sogenannte Rückdatierung fällt künftig weg: Wer zu spät zur Prüfung vorfährt, bekommt trotzdem eine Plakette mit der kompletten Laufzeit von 24 Monaten. Bisher wurde die Verspätung abgezogen. So wird es in Zukunft möglich sein, beim Termin der Hauptuntersuchung Zeit zu schinden, denn drei Monate darf man ohne Bußgeld überziehen. Wer allerdings ohne gültige Plakette fährt, kann im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten mit der Versicherung bekommen.
Die ProbefahrtAbschließende wichtige Neuregelung ist, dass der Sachverständige bei allen ab dem 1. April 2012 neu zugelassenen Autos zu einer allerdings nur einige Meter andauernden Testfahrt ins Auto steigt. Dabei überprüft er durch Lenk- und Bremsbewegungen die elektronischen Teile im Fahrzeug.
Quelle: www.swr1.de