in Neuigkeiten - Aktuelles
04.01.2012 22:40
von
Purzel
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Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich
Es ist ein wichtiges Urteil für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer: Ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, hat rechtlich den gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument. Darauf hat das Sozialgericht Heilbronn hingewiesen (Az.: S 7 AL 4100/08). Hintergrund ist der Fall eines Mannes, dem sein Arbeitgeber nach einer mündlichen Einstellung im schriftlichen Vertrag Mehrarbeit wie Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit abverlangt hatte. Als der Mann sich weigerte zu unterschreiben, wurde ihm gekündigt.
in Neuigkeiten - Aktuelles
05.01.2012 08:32
von
Purzel
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sicher Uli, wer heute keinen schriftlichen Vertrag unterschreibt...ist selber Schuld. Aber dann tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, bezüglich Kündigung, Urlaubstage usw.
in Neuigkeiten - Aktuelles
05.01.2012 08:51
von
Purzel
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Zitat von uli61.....wenn ich nix schriftlich festleg,darf ich mich auch nicht hinterher beschweren,wenn ich mehr machen muß,als wie vorher vereinbart.
LuRZ ist gesetzlich....aber wie gesagt, wer ohne Arbeitsvertrag heute noch arbeitet, ist selber Schuld. Zulagen, die man aushandeln kann, stehen nicht im Gesetz, z.B. Spesen.
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05.01.2012 08:57
von
Uli 61 (gelöscht)
...es geht ja nicht nur um Lurz,wenn zb gesagt wurde ich fahr nahverkehr und bin abends wieder zu hause und aufeinmal werden die strecken weiter,das ich nicht abends nach hause komm,kann ich mich nicht beschweren wenn nirgens steht,das ich auch mal im lkw übernachten muß.