#1

Feiertagsfahrverbot

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 03.01.2014 15:56
von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte

möchten noch mals darauf hinweissen, dass am 6.1.2014 kein FAHRVERBOT ist, im Sinne von Feiertagsfahrverbot

An allen sonstigen Feiertagen z.B. 6. Januar (Hl. Drei Könige), 15. August (Mariä Himmelfahrt), Buß- und Bettag besteht in Deutschland kein Fahrverbot.

An den regionalen Feiertagen, an denen ein Fahrverbot gilt (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) besteht grundsätzlich keine Transitmöglichkeit, es sei denn, für den Streckenabschnitt wurde eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt. Ausnahmegenehmigungen werden regelmäßig im Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag* (31. Oktober) für einige Autobahnen erteilt. Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte über die Mitgliedsverbände des BGL.

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm


STEFAN: du darfst den Link gerne nutzen


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 8 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 121 Gäste und 1 Mitglied, gestern 222 Gäste und 2 Mitglieder online.

Forum Statistiken
Das Forum hat 2338 Themen und 251287 Beiträge.

Heute war 1 Mitglied Online :


Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen